Vorbereitungskurs für Wanderleiter:innen

Wer den Beruf des Wanderleiters oder der Wanderleiterin freiberuflich und professionell ausüben will, muss in das seit 1. Jänner 2018 bei der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer angelegte Sonderverzeichnis für Wanderleiter eingetragen sein. Voraussetzung für eine solche Eintragung ist das Absolvieren einer fundierten Ausbildung, die alle Bereiche umfasst, die für das professionelle Leiten von Wanderungen notwendig sind: vom Wissen über Fauna und Flora, das UNESCO-Weltnaturerbe, Geologie und Geschichte über Tourenplanung, Erste Hilfe und Notfallmanagement bis hin zu Gruppenleitung und -dynamik.

Diese Ausbildung ist seit Inkrafttreten des Beschlusses der Landesregierung vom 14. Juni 2016, Nr.629, verpflichtend und dient der Vorbereitung auf die Prüfung, die von der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer abgenommen wird.

(Quelle: Verband der Südtiroler Berg- und Skiführer)

Wichtiger Hinweis: Aktuell wird die Ausbildung neu strukturiert und an nationale und internationale Standards angepasst. Das bedeutet: Die Anforderungen an die Teilnehmenden werden steigen, es wird einen Eingangstest geben, die Inhalte vertiefen sich, die Praxistage werden umfangreicher – und auch Wintermodule im Schnee werden Teil des Curriculums sein. Die Ausbildung mit rund 50 Tagen orientiert sich künftig an den Richtlinien der UIMLA (Union of International Mountain Leader Associations) und führt zum Titel IML – International Mountain Leader. Damit geht eine bedeutende Professionalisierung einher. Ein großer Vorteil: Die Anerkennung als IML-Wanderleiter eröffnet Ihnen neue berufliche Möglichkeiten – nicht nur innerhalb Europas, sondern weltweit. IML-Wanderleiter verfügen dank ihrer spezialisierten Zusatzausbildung „Winter“ über eine europaweit anerkannte Qualifikation, die es ihnen – im Gegensatz zu herkömmlichen Wanderleitern – ermöglicht, grenzüberschreitend und auch im Winter auf Schnee zu führen, sofern die jeweilige Region dies vorsieht. Während Schneewanderungen in Italien für Wanderleiter noch nicht erlaubt sind, wird derzeit auf Initiative der nationalen Berufskammer der Bergführer im Parlament eine Gesetzesänderung behandelt, die künftig auch in Italien den Weg dafür öffnen könnte.

Gerne informieren wir Sie, sobald die Ausbildung neu ausgeschrieben wird; frühestens allerdings 2027.

Pflichtweiterbildung Wanderleiter:innen

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Richtlinien sind im Sonderverzeichnis der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer eingetragen Wanderleiter:innen, verpflichtet, sich jährlich weiterzubilden.
Das Bildungshaus Lichtenburg organisiert entsprechende Weiterbildungsveranstaltungen, welche von der Landesberufskammer der Bergführer anerkannt sind.