Auffrischungskurs für Vorgesetzte
6 Stunden
Mitarbeiter, welche vom Arbeitgeber zum Vorgesetzten ernannt werden, sind verpflichtet alle fünf Jahre nach dem Besuch des Grundkurses einen Auffrischungskurs zu absolvieren.
Im Rahmen dieses Kurses werden die und Neuerung der Gesetzgebung besprochen, sowie die Rechte und Pflichten der Vorgesetzten am Arbeitsplatz im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes.
Pflichtkurs laut G.v.D. Nr. 81 vom 09.04.2008 Art. 37 sowie dem Staat-Regionenabkommen vom 21.12.2011 in Zusammenarbeit mit Pronorm Consulting.
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Kursnummer
60026969
PRONORM Consulting
18.09.25 / 08:30-15:30
Vorgesetzte, welche bereits im Besitz des Grundkurses sind.