Arbeitssicherheit

Auffrischung: Arbeiten in beengten und verseuchten Räumen

4 Stunden

Jeder Arbeitnehmer, Selbstständige Arbeiter oder Arbeitgeber, welcher sich zu Arbeitszwecken in beengten oder potentiell verseuchten Räumen begibt oder aufhält, ist verpflichtet die notwendige Ausbildung zu erhalten. Alle fünf Jahre ist dieser Kurs durch eine vierstündige Schulung aufzufrischen.


Pflichtkurs lt. DPR vom 14.11.2011 Nr. 177/ Staat-Regionen Abkommen vom 17.04.2025

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Referent:in

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David Leitner

Arbeitssicherheitsexperte

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Kursnummer
60028258

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David Leitner

18.05.26 / 08:30-12:30

Kanalarbeiter und Abwassertechniker, Mitarbeiter in der Wartung und Instandhaltung (z. B. von Silos, Tanks, Pumpstationen), Bauarbeiter im Tiefbau oder bei Sanierungen, Industrie- und Anlagenreiniger, Arbeiter in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion (z. B. Reinigung von Gär- oder Lagertanks), Mitarbeiter in der Landwirtschaft (z. B. Güllegruben, Lagerbehälter), Feuerwehr- und Rettungspersonal mit entsprechenden Einsatzszenarien, Verantwortliche für Arbeitssicherheit in Betrieben, in denen solche Arbeiten vorkommen

122,00 €
Seminarbetrag