Arbeitssicherheitsexperte
Auffrischung: Arbeiten in beengten und verseuchten Räumen
4 Stunden
Jeder Arbeitnehmer, Selbstständige Arbeiter oder Arbeitgeber, welcher sich zu Arbeitszwecken in beengten oder potentiell verseuchten Räumen begibt oder aufhält, ist verpflichtet die notwendige Ausbildung zu erhalten. Alle fünf Jahre ist dieser Kurs durch eine vierstündige Schulung aufzufrischen.
Pflichtkurs lt. DPR vom 14.11.2011 Nr. 177/ Staat-Regionen Abkommen vom 17.04.2025
Referent:in
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Kursnummer
60028258
David Leitner
18.05.26 / 08:30-12:30
Kanalarbeiter und Abwassertechniker, Mitarbeiter in der Wartung und Instandhaltung (z. B. von Silos, Tanks, Pumpstationen), Bauarbeiter im Tiefbau oder bei Sanierungen, Industrie- und Anlagenreiniger, Arbeiter in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion (z. B. Reinigung von Gär- oder Lagertanks), Mitarbeiter in der Landwirtschaft (z. B. Güllegruben, Lagerbehälter), Feuerwehr- und Rettungspersonal mit entsprechenden Einsatzszenarien, Verantwortliche für Arbeitssicherheit in Betrieben, in denen solche Arbeiten vorkommen