Arbeitssicherheit - Auffrischungskurs für Arbeitnehmer
niederes Risiko - 6 Stunden
Arbeitnehmer sind verpflichtet alle fünf Jahre nach Besuch des Grundkurses einen Auffrischungskurs in Arbeitssicherheit zu absolvieren.
In diesem Arbeitssicherheitskurs werden die arbeitsplatz- und aufgabenspezifischen Risiken, mögliche gesundheitliche Gefahren sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen thematisiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz besprochen.
Pflichtkurs laut G.v.D. Nr. 81 vom 09.04.2008 Art. 37 sowie dem Staat-Regionenabkommen vom 21.12.2011 in Zusammenarbeit mit Pronorm Consulting.
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Kursnummer
60026951
PRONORM Consulting
11.06.25 / 10:30-17:30
Arbeitnehmer