Allgemeine Geschäftsbedingungen

Infos und Anmeldung

Eine Anmeldung zu einer Weiterbildungsveranstaltung ist erst mit der Überweisung des Teilnahmebetrages definitiv. Infos und Anmeldungen sind über unsere Website, per E-Mail oder telefonisch möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Eine kurzfristige Anmeldung für Seminare ist natürlich auch möglich, sofern noch Plätze verfügbar sind. Wir würden uns jedoch sehr über eine frühzeitige Anmeldung freuen, da dies unsere Planungen erleichtert. Sollte es Ihnen trotz Anmeldung nicht möglich sein, teilzunehmen, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung.

Bezahlung

Die Teilnahme am Seminar oder am Lehrgang ist nur mit eingezahltem Seminarbetrag möglich. Bitte überweisen Sie auf unserer Konto Südtiroler Sparkasse, IBAN: IT23*O*0604511600000000970000, und geben Sie dabei auch den Titel und das Datum des Seminars an.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass pro Bearbeitung von Ausschreibungen, auf dem Portal der Autonomen Provinz Bozen Südtirol „Informationssystem Öffentliche Verträge“, eine Gebühr von EUR 30,00 verrechnet wird.

Parkmöglichkeit

Für Teilnehmer:innen und Gäste steht ein großer, kostenloser Parkplatz zur Verfügung.

Absagen und Storno

Bei zu geringer Teilnehmer:innenzahl behalten wir uns vor, das Seminar kurzfristig abzusagen. Der Seminarbetrag wird dann zurückbezahlt. Sollten Sie bei einer gebuchten Veranstaltung verhindert sein, informieren Sie uns bitte umgehend.
Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Seminarbeginn bzw. Abwesenheit (ohne ärztliches Zeugnis) wird der gesamte Seminarbetrag als Stornogebühr einbehalten bzw. eingefordert.

Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn eines Lehrganges, einer Weiterbildungsreihe oder einer zertifizierten Weiterbildung wird der gesamte Seminarbetrag als Stornogebühr einbehalten bzw. eingefordert.

Ausschluss von Weiterbildung

Vorzeitige Beendigung/Ausschluss vom Lehrgang: Bei vorzeitiger Beendigung des Lehrgangs durch den/die Teilnehmer:in oder durch Weisung der Lehrgangsleitung müssen trotzdem die gesamten Lehrgangskosten bezahlt werden. Ein Ausschluss vom Lehrgang kann durch Weisung des Veranstalters oder der Lehrgangsleitung durch folgende schwerwiegende Gründe erfolgen:
  • wenn die Lehrgangsleitung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen des Veranstalters, der anderen Kursteilnehmer:innen davon überzeugt sind, dass die Fortsetzung des Lehrgangs bis zum Ablauf des Lehrgangs nicht möglich oder zumutbar ist, z. B. bei mangelnder Vertrauenswürdigkeit, bei schwerer Pflichtverletzung oder bei standeswidrigem Verhalten im Rahmen des Lehrgangs
  • wenn die Lehrgangsgebühren nicht termingerecht bezahlt werden

Gastveranstaltungen

Für bestätigte Reservierungen verrechnen wir bei Stornierungen 3 Monate vor dem Termin 20%, 1 Monat zuvor 50% und 1 Woche vor dem geplanten Termin 100% der Gesamtkosten. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis, da aufgrund Ihrer getätigten Reservierung keine anderen Veranstaltungen angenommen werden können. Anfragen können wir für zwei Wochen auf Option reservieren. Nach zwei Wochen ohne Rückmeldung sind wir verpflichtet die Anfrage aus unseren Buchungssystem zu stornieren.

Zimmerreservierungen

Bei Stornierung des Zimmers in den letzten 8 Tagen oder bei Nichterscheinen muss die Gebühr (Zimmerpreis ohne Ortstaxe und Verpflegung) beglichen werden. Falls eine Ersatzperson gefunden wird, fallen keine Stornokosten an.

Änderungen und Irrtümer

Das Bildungs- und Tagungszentrum Lichtenburg behält sich Irrtümer und evtl. notwendige Änderungen vor.

Ansuchen um Förderung

Das Land Südtirol unterstützt Beschäftigte oder Arbeitssuchende, die sich im In- oder Ausland beruflich weiterbilden möchten. Ansuchen können Personen, die mit einem privatrechtlichen Kollektivvertrag beschäftigt sind und ihre Arbeitsleistung bei einem privaten Arbeitgeber:innen in Südtirol einbringen, sowie Personen, die sich nachweislich auf Arbeitssuche befinden. Die Gesuchstellenden müssen in Südtirol ansässig sein. Zugelassen sind Weiterbildungsmaßnahmen, die auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen abzielen und maximal 500 Unterrichtsstunden dauern.

Es werden keine Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, welche bereits durch öffentliche Mittel kofinanziert werden. Das Ansuchen kann entweder in Papierform oder online gestellt werden. Alle Informationen finden Sie unter https://www.lichtenburg.it/foerderungen/

Datenschutz

Wir informieren Sie, dass die Ihrerseits angegebenen personenbezogenen Daten seitens des Bildungs- und Tagungszentrums Lichtenburg, Vilpianer Straße 27, 39010 Nals, Inhaber der gegenständlichen Datenverarbeitung, im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 196/03 und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 679/2016 verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass Sie die vollständige Aufklärung, welche die gegenständliche zusammengefasste Aufklärung ergänzt, auf unserer Website können.

Qualitätsstandards

Das Bildungs- und Tagungszentrum beschäftigt sich seit dem Jahr 2000 mit Qualitätsmanagement und ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Gültigkeit des ISO-Zertifikates wird durch jährliche Überwachsungsaudits und dreijährige Verlängerungsaudits aufrechterhalten.

Zusätzlich wird die hohe Qualität auch durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gewürdigt, bei dem das Bildungs- und Tagungszentrums akkreditiert ist. Diese Akkreditierung ermöglicht es uns, ESF geförderte Lehrgänge anzubieten und durch diese finanzielle Unterstützung den Teilnehmenden äußerst günstige Konditionen anzubieten. Zudem ist das Bildungs- und Tagungszentrums ECM akkreditiert und kann geeignete Weiterbildungen für die Fachkräfte des Gesundheitswesens anbieten sowie ECM-Credits direkt an die Teilnehmenden vergeben.