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AGB für Lehrgänge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Bildungshaus Lichtenburg, von nun an auch „Lichtenburg“, mit Hausanschrift Vilpianer Straße 27, I-39010 Nals, E-Mail bildungshaus@lichtenburg.it, wird von der Stiftung St. Elisabeth mit Sitz in I-39100 Bozen, Sparkassenstraße 1, Steuer- und Mehrwertsteuernummer 02651810216, UID-Nummer IT 02651810216, geführt und erbringt Leistungen an die eigenen Kunden ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit die Lichtenburg im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich einer Abweichung zugestimmt haben sollte.

1. Anmeldung
Die Anzahl der möglichen Teilnehmer an den Veranstaltungen der Lichtenburg ist in der Regel beschränkt, und daher werden Anmeldungen der Kunden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Selbiges gilt für etwaige Wartelisten, die sich die Lichtenburg zu führen vorbehält.
Nach erfolgter Anmeldung übersendet die Lichtenburg den Kunden eine Anmeldeformular samt Rechnung und näheren Informationen zur betreffenden Veranstaltung. Der Versand gilt als Annahme der Anmeldung des Kunden. Der Kunde wird die von ihm unterfertigte Anmeldeformular bis zum Beginn der Veranstaltung an die Lichtenburg rückübermitteln.
Bei mehrteiligen Veranstaltungen gilt die Anmeldeformular, vorbehaltlich anderslautenden Inhaltes, für alle Module der Veranstaltung, auch wenn die Lichtenburg in diesen Fällen, auch je nach Ausschreibung, u.U. gesonderte Rechnungen für jedes einzelne Veranstaltungsmodul ausstellen oder versenden sollte.
Sollte der Kunde nicht alle zu seinen Lasten ausgestellten und zur jeweiligen Veranstaltung gehörigen Rechnung vor Beginn der Veranstaltung oder des betreffenden Veranstaltungsmoduls zur Gänze und samt etwaig angereifter Verzugszinsen beglichen haben, steht es der Lichtenburg frei, den Kunden auch ohne ausdrückliche Mahnung oder Hinweis durch einen anderen Teilnehmer zu ersetzen.
Solange der Kunde nicht alle zu seinen Lasten ausgestellten und zur jeweiligen Veranstaltung gehörigen Rechnung zur Gänze und samt etwaiger angereifter Verzugszinsen beglichen hat, steht Lichtenburg das Recht zu, dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.

2. Preise und Zahlungen
Die von Lichtenburg angeführten Preise umfassen ausschließlich die Teilnahme an der Veranstaltung (beispielsweise: Moderation der Veranstaltung und Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Inhalte; Nutzung der Veranstaltungsräume). Unterkunft und Verpflegung sowie die Inanspruchnahme etwaiger über die Teilnahme an der Veranstaltung hinausgehender Leistungen (beispielsweise Nutzung von Telefon- und Datennetz oder Miete von Sachen im Eigentum der Lichtenburg) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind, samt eventueller Unterkunft und Verpflegung, zu den von Mal zu Mal gültigen Tarifen zu entgelten.
Die Zahlungen können entweder in der Lichtenburg oder durch Überweisung auf deren Konto, lautend auf „Stiftung St. Elisabeth – Lichtenburg“, bei der Südtiroler Sparkasse AG, IBAN IT 23 O060 4511 6000 0000 0970 000, BIC/Swift CRBZIT2B090, erfolgen.

3. Teilnehmerzahl
Vorbehaltlich anderslautender Vorgaben in der Ausschreibung werden die Veranstaltungen der Lichtenburg in der Regel erst ab acht Teilnehmern durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl ist von der konkreten Veranstaltung abhängig.

4. Storno
Es gelten folgende Regelungen:
Sofern nachfolgend nicht anderweitig geregelt, berechtigt die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungsteile zu keinerlei Preisnachlass.

4.1. Lehrgänge (i.e. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als einem Sonnentag, auch wenn in mehrere Module aufgeteilt)
Bei Storno oder Umbuchung (Inanspruchnahme einer anderen Veranstaltung oder der Selben Veranstaltung zu einem anderen Datum) mit schriftlicher Mitteilung, die bei der Lichtenburg eingeht
- mehr als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, behält die Lichtenburg 50,00 € der geleisteten Zahlung als Gebühr ein bzw. fordert diese, sofern zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht geleistet, vom Kunden ein;
- nach Ablauf der Frist gemäß vorhergehendem Spiegelstrich, behält die Lichtenburg 50% der geleisteten Zahlung als Gebühr ein bzw. fordert diese, sofern zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht geleistet, vom Kunden ein.

4.2. Seminare (i.e. Veranstaltungen mit einer Dauer von nicht mehr als einem Sonnentag)
Bei Storno oder Umbuchung (Inanspruchnahme einer anderen Veranstaltung oder der Selben Veranstaltung zu einem anderen Datum) mit schriftlicher Mitteilung, die bei der Lichtenburg eingeht
- mehr als drei Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung, erstattet die Lichtenburg dem Kunden die bereits geleistete Zahlung zur Gänze;
- nach Ablauf der Frist gemäß vorhergehendem Spiegelstrich, behält die Lichtenburg 100% der geleisteten Zahlung als Gebühr ein bzw. fordert diese, sofern zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht geleistet, vom Kunden ein.

5. Programmänderung
Die Lichtenburg behält sich bei Bedarf auch kurzfristige Programmänderungen vor, von denen sie die Kunden jedenfalls zeitnah informieren wird.
Solange Programmänderungen keine oder nur unwesentliche Abweichungen zum Veranstaltungsinhalt laut Ausschreibung zur Folge haben, berechtigen sie weder zu einer Annullierung der verbindlichen Anmeldung des Kunden noch zu einem Preisnachlass.
Sollte die Programmänderung wesentliche Änderungen der Veranstaltungsinhalte laut Ausschreibung zur Folge haben, oder die betreffende Veranstaltung auf ein anderes Datum verschoben werden, ist der Kunde innerhalb einer Woche ab Erhalt der Mitteilung durch die Lichtenburg dazu berechtigt, ohne Stornogebühren vom Vertrag zurückzutreten. Nach Ablauf dieser Frist gilt erneut die Regelung laut Artikel 4.
Sollte eine Veranstaltung (beispielsweise wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Ausfalls des Referenten) abgesagt werden, erstattet die Lichtenburg dem Kunden den gesamten etwaig bereits entrichteten Betrag spesenfrei zurück. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
Sollte die Programmänderung einen Lehrgang (i.e. eine Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als einem Sonnentag, auch wenn in mehrere Module aufgeteilt) betreffen, gelten die o.a. Regelungen sinngemäß für das oder die etwaig betroffenen Module und beschränkt auf selbige.

6. Haftung
Schadenersatzansprüche, auch aus Programmänderungen, sind der Lichtenburg gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.
In keinem Fall haftet die Lichtenburg, da ihr nicht zurechenbar, wenn eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Ausfall des Referenten nicht stattfindet oder verschoben wird oder wenn die Höchstteilnehmeranzahl laut Ausschreibung überschritten werden sollte.
Ebenso übernimmt die Lichtenburg angesichts der Tatsache, dass sie nur die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und die Veranstaltungen organisiert, die Referenten aber nicht Mitarbeiter der Lichtenburg sind, keine Haftung für Inhalt der Veranstaltungen, Vermittlung der Inhalte und etwaige Folgen der Teilnahme an den Veranstaltungen.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist italienisches materielles Recht unter Ausschluss von etwaigen Verweisnormen anwendbar.
Außer für Verbraucher gilt die Gemeinde Bozen als ausschließlicher Gerichtsstand.

UberUns
Bibelausstellung "Bibel erLeben" Sie können die Bibelausstellung vom 3. - 20. Februar 2012 in der Pfarrei St. Michael Eppan, vom 27. Februar - 7. März 2012 in der Pfarrei Schlanders und ab Mitte März in der Pfarrei in Meran besuchen. Die Bibelausstellung ist vom 21. - 31. Mai 2012 wieder im Bildungshaus Lichtenburg zugänglich. Weitere Infos für die Ausleihe der Bibelausstellung erhalten Sie beim Katholischen Bildungswerk in Bozen.
 
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